In Deutschland sorgte Mitte Juli 25 die Wahl neuer Richter und Richterinnen für das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, für Schlagzeilen. Gegen eine von der SPD vorgeschlagene Kandidatin, Frauke Brosius-Gersdorf, gab es Einwände vom Koalitionspartner. Seit dem wurden in den Medien Vorwürfe gegen die Kandidatin gewälzt, manche sprechen von einer regelrechten Schmierenkampagne.
Eine von der SPD vorgeschlagene Kandidatin? Moment, sollte dieses oberste Gericht, das die Politik ja ggf. in die verfassungsmäßigen Schranken weisen soll nicht politisch neutral sein? Das ist in der Tat ein Grundgedanke der Gewaltenteilung. Die drei Gewalten, Legislative, Exekutive und Judikative, sollen voneinander unabhängig sein und sich so gegenseitig kontrollieren. Aber schaut man genauer hin, kommen Zweifel auf, ob diese Unabhängigkeit wirklich sicher gestellt ist. Die Exekutive (die Regierung) wird von der Legislative (dem Parlament) gewählt. In beiden dominieren folglich die gleichen Parteien, und im Grunde bedeutet die Auflösung der einen in der Regel auch die der anderen, die Folge sind Neuwahlen.
Hier soll es aber um die dritte Gewalt gehen, die Judikative. Ist die nun wirklich unabhängig? Tatsächlich steht es um ihre Unabhängigkeit wesentlich besser. Die 16 Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts werden für 12 Jahre gewählt und können nicht wieder gewählt werden. Einmal gewählt haben sie also keinen Druck mehr, sich bei der Politik beliebt zu machen.
Davor allerdings schon, denn sie werden zur Hälfte vom Bundestag, zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Durch die hohen Anforderungen an die Wahl (Zweidrittelmehrheit) kann faktisch keine Partei alleine die Richter:innen auswählen. Trotzdem bleiben natürlich jene Parteien, die hohe Wahlerfolge erzielen können, der Schlüssel für dieses Richteramt. Auch wenn eine politische Ausrichtung des obersten Gerichts schwieriger ist als beispielsweise in den USA bereitet in diesem Zusammenhang ein möglicher hoher Wahlerfolg radikaler Parteien Sorge.
Aber selbst wenn das Gericht durch den Besetzungsmechanismus politisch halbwegs ausgeglichen ist, man es also nicht als links- oder rechtslastig bezeichnen kann spiegelt es trotzdem in jedem Fall den politischen Mainstream wieder. Kleine und neue Parteien haben keinen Einfluss auf die Besetzung. Das ist vor allem dann problematisch, wenn sich das Gericht mal wieder mit Fragen des Wahlrechts oder anderen, die Parteien an sich betreffenden Fragen auseinandersetzen muss.
In der Vergangenheit hat das Gericht hier durchaus eine gewisse Eigenständigkeit gezeigt und z.B. die Einführung einer 3%-Hürde für Europawahlen 2014 vorerst kassiert. Entscheidungen zugunsten anderer Akteure als der etablierten Parteien waren aber keineswegs überwältigend, so wurde die Klage der Partei „Die Partei“ gegen eine nun über den Umweg des Europarechts eingeführte Sperrklausel 2024 abgewiesen . Ob berechtigt oder nicht, für kleine Parteien, die mit ihrem knappen Budget gegen Benachteiligungen vor Gericht ziehen wollen steigert die Wahl der Richter durch jene Parteien, von denen sie sich benachteiligt fühlen, nicht gerade das Vertrauen in eine faire Entscheidung.
Im Grunde gilt dies aber auch für andere Fälle, in denen das Gericht als Korrektiv angerufen wird, um im jene zu korrigieren, die es gewählt haben. Es funktioniert einigermaßen, Richter und Richterinnen haben schließlich ein gute Ausbildung und bringen idealerweise ein gewisses Berufsethos mit, das Freundschaftsentscheidungen eigentlich ausschließen sollte. Aber besser wäre natürlich, man hätte einen Mechanismus zur Auswahl der Richter:innen, der ihre Unabhängigkeit unterstützt statt untergräbt.
Hier könnte das Los Abhilfe schaffen. Wichtig ist natürlich, dass die Kandidat:innen qualifiziert sind. Sie brauchen eine entsprechende verfassungsrechtliche Ausbildung und sollten vielleicht auch nicht direkt aus der Uni ins höchste Gericht wechseln. Vielleicht gibt es noch weitere sinnvolle Kriterien, um einen solchen Posten gut zu besetzen. Ob es aber wirklich den besten Richter oder die beste Richterin gibt ist mehr als fraglich. Bei vielen Stellen, die besetzt werden sollen, ist schnell klar, wer nicht in Frage kommt, aber unter den guten Kandidaten den besten herauszufiltern ist oftmals mehr Illusion. Es kommt vielleicht darauf an, welcher Eigenschaft die höhere Priorität eingeräumt wird oder vielleicht auch nur darauf, wer beim Vorstellungsgespräch einen besseren Tag hatte. Ehrlicher wäre es, mit dem Filtern aufzuhören, so bald es schwierig wird, und das Los entscheiden zu lassen.
Gerade für ein Amt wie das höchste Richteramt würde das Los die Unabhängigkeit besser unterstützen als die Wahl. Voraussetzung ist natürlich eine gute Vorauswahl jener, die in den Lostopf wandern. Auch hier sollte man aber die Politiker außen vor lassen. Ein geeignetes Gremium könnte z.B. Inhaber verfassungsrechtlicher Lehrstühle sein, auch ehemalige Verfassungsrichter wären eine Möglichkeit. Oder man konzipiert ein Wahlverfahren, dass sich an jenes aus dem Venedig des Mittelalters anlehnt: Eine Kombination aus Wahl und Los.